Morgen beginnt der Internationale AIDS-Konferenz. Holger Wicht (Pressesprecher des Deutschen AIDS-Hilfe e.V.) und ich sind mit einigen anderen Vertreter_innen heute schon nach Amsterdam gereist.
Ein schönes Abschiedsgeschenk gab es als Meldung des Bundesministers für Gesundheit mit auf die Reise: Die PrEP soll Kassenleistung werden.
Florian und Holger über #AIDS2018:

Hier die Meldung des Ärzteblatt:
HIV-Präexpositionsprophylaxe soll Krankenkassenleistung werden
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Berlin – Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) soll in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) erklärt. Er wolle dafür sorgen, „dass Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe erhalten“, kündigte er im Vorfeld des Aidskongresses an. Das Vorhaben soll noch in diesem Monat auf den Weg gebracht werden.
Spahn betonte, dem bestehenden Wildwuchs, den es derzeit rund um PrEP in Deutschland gebe, wolle man „ein strukturiertes Angebot entgegensetzen“. „Denn nur richtig genommen, wirkt es. Falsch gemacht, steigt im Gegenteil eher das Risiko von Resistenzen und Ansteckungen“, erklärte der Minister. Für ihn sei PrEP „ein wirksamer Schutz gegen HIV“. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die HIV-Infektionszahlen durch PrEP deutlich gesenkt werden könnten.
Kassen und Ärzte sollen Anspruchsbrechtigte festlegen
Im Detail plant Spahn, dass Versicherte mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko Anspruch auf PrEP erhalten. Dazu gehören eine ärztliche Beratung, die für die Anwendung der Arzneimittel erforderlichen Untersuchungen sowie die Verordnung und Erstattung der Arzneimittel. Die Beratung, Untersuchung und Verordnung sollen nur durch Ärzte mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrung vorgenommen werden.
Wer zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt, sollen GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aushandeln. PrEP richtet sich vornehmlich an Männer, die mit Männern Sex haben (MSM). Denkbar wäre auch medizinisches Personal. Der Bewertungsausschuss soll innerhalb von drei Monaten eine Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) dafür festlegen.
Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) könnten etwa 10.000 Menschen in Deutschland PrEP in Anspruch nehmen. Die Kosten bezifferte das Ministerium auf 50 Euro je Patient und Monat. Man rechne mit einer weiteren Preissenkung, hieß es. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes liegen die Kosten für das Arzneimittel für eine Monatspackung zwischen 50 und 700 Euro. Die Zahl variiert je Hersteller, zusätzlich sind in den vergangenen Monaten mehrere Generika auf den Markt gekommen. Hinzu kommen ärztliche Quartalsuntersuchungen – etwa für Laborwerte auf HIV und Sexualkrankheiten –, die bei der Einnahme des Arzneimittels notwendig sind und die sich auf rund 400 Euro pro Jahr und Patient belaufen.
Das BMG verwies auf Daten aus Ländern, in denen PrEP seit einigen Jahren als ergänzender Baustein eingesetzt wird. Dort sei die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt worden. „Im vergangenen Jahr wurden aus San Francisco, England und Neusüdwales (Australien) starke Rückgange um bis zu 40 Prozent der HIV-Neuinfektionen gemeldet. In all diesen Regionen ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung“, so das Ministerium. Das BMG kündigte weiter an, die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren zu wollen.
Pro und Contra
In Deutschland befindet sich die Rate der HIV-Neuinfektionen seit Jahren auf ungefähr demselben Stand (circa 3.100 pro Jahr). Zahlreiche Studien haben bereits gezeigt, dass PrEP die Ansteckung mit HIV verhindern kann. Zugleich zeigen sie einen sorglosen Umgang mit der Gefahr auf. Mit dem Vorhaben schlägt das BMG auch eine neue Richtung bei der Bezahlung von Prophylaxe ein.
Als Prävention sähen die Kassen allerdings keine Rechtsgrundlage für eine Kostenübernahme durch die GKV. „Um das Infektionsrisiko zu senken, sind andere Schutzmaßnahmen, insbesondere die Verwendung von Kondomen, verfügbar, die der Eigenverantwortung für eine gesundheitsbewusste Lebensführung zuzurechnen sind“, betonte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, damals.
Die Kassen wiesen auch darauf hin, dass der Gesetzgeber Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – wie etwa der Behandlung erektiler Dysfunktionen oder der Steigerung der sexuellen Potenz – von der Versorgung ausgeschlossen habe. Die Finanzierung von Arzneimitteln, die dazu dienen, die Ausübung sexueller Aktivitäten zu ermöglichen, obliege in der Arzneimittelversorgung der Eigenverantwortung der Versicherten. „Wir gehen davon aus, dass diese gesetzliche Vorgabe auch in diesem Fall greift“, so Lanz 2016. Damals hatte sich auch Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), geäußert. Er vertrat die gleiche Ansicht wie die Krankenkassen.
Ärzte begrüßen Pläne
Die Deutsche Aidshilfe forderte hingegen schon vor zwei Jahren eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder eine Erweiterung der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA. Danach sollte das oberste Gremium der Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen auch über die Erstattungsfähigkeit von medikamentösen Prophylaxen befinden können.
Die heutigen Pläne werden von den HIV/AIDS-spezialisierten Ärzte und Apotheker begrüßt. Erik Tenberken, Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenten Apotheken (DAHKA): „Gesundheitsminister Spahn setzt das richtige Signal: Die PrEP ist eine große Chance für die HIV-Prävention in Deutschland.“ Axel Baumgarten, Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) erklärte auf Anfrage: „Wichtig für die PrEP sind Qualität und Beratung. Sie gehört deshalb bei Ärzten und Apothekern richtigerweise in Spezialistenhände.“ © may/bee/aerzteblatt.de