Rechtskräftig: Mit HIV tauglich für die Polizei
Der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hoesl hat seinem Mandanten zu seinem Recht verholfen: HIV ist kein Grund vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden.
Mein Leben ist positiv.
Der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hoesl hat seinem Mandanten zu seinem Recht verholfen: HIV ist kein Grund vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden.
Danke an die Vorbereitungsgruppe der PoBe 2016. Flo sprach mit Holger Pauly über viel Arbeit und die Lust weiter zu machen.